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   BFH, 16.01.1991 - II R 44/87   

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https://dejure.org/1991,4149
BFH, 16.01.1991 - II R 44/87 (https://dejure.org/1991,4149)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1991 - II R 44/87 (https://dejure.org/1991,4149)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - II R 44/87 (https://dejure.org/1991,4149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Grunderwerbssteuer beim Übergang eines Grundstücks von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1982 - II R 38/78

    Zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstückseinbringung in Gesamthand

    Auszug aus BFH, 16.01.1991 - II R 44/87
    Sinn und Zweck der Steuervergünstigung verlangen daher, daß sich das bisherige Alleineigentum auch tatsächlich in der geschilderten Weise am Gesamthandseigentum fortsetzt (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1982 II R 38/78, BFHE 138, 97, BStBl II 1983, 429).

    wenn und soweit dieser entsprechend einem vorgefaßten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen überträgt (vgl. Senat in BFHE 138, 97, BStBl II 1983, 429).

  • BFH, 09.11.1988 - II R 188/84

    Grunderwerbsteuer - KG - Verkauf eines Grundstücks - Beteiligung mit geringer

    Auszug aus BFH, 16.01.1991 - II R 44/87
    wenn dieser durch gesellschaftsvertragliche Abrede im Ergebnis wirtschaftlich so gestellt ist, als sei er während der Dauer seiner Beteiligung an der Gesellschaft und bei deren Beendigung über das Gesamthandsvermögen nicht wie ein Eigentümer anteilig an den Wertveränderungen des Grundstücks beteiligt (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 1988 II R 188/84, BFHE 155, 171, BStBl II 1989, 201) oder.
  • BFH, 30.10.1996 - II R 72/94

    Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 GrEStG

    Dasselbe gilt für die Fälle, in denen der Einbringende entsprechend einem bereits im Einbringungszeitpunkt bestehenden Plan im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen soll oder sich durch eine beabsichtigte Neuaufnahme von Gesellschaftern die vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters verringern soll (vgl. zuletzt BFH-Urteile in BFHE 163, 246, BStBl II 1991, 374 sowie vom 16. Januar 1991 II R 44/87, BFH/NV 1992, 132, und vom 13. Mai 1992 II R 123/89, BFH/NV 1993, 50).
  • BFH, 06.06.2001 - II R 56/00

    Beginn der Fünf-Jahres-Frist des § 6 Abs. 4 GrEStG im Zeitpunkt des

    Die §§ 5, 6 GrEStG 1983 ziehen jedoch die Folgerung daraus, dass diese der Steuer unterliegende Änderung der Rechtszuständigkeit des Grundstücks wirtschaftlich insoweit zu keiner Veränderung führt, als der veräußernde Gesellschafter über seine Gesamthandsberechtigung auch am Grundstück beteiligt bleibt, bzw. bei Veräußerung durch die Gesellschaft bereits vorher beteiligt war; denn Eigentümer des Gesamthandsvermögens sind die einzelnen Gesellschafter, wenn auch mit den anderen Gesellschaftern gemeinsam in gesamthänderischer Verbundenheit (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1991 II R 44/87, BFH/NV 1992, 132).
  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 60/93

    Klagebefugnis bei Umwandlung einer Kommanditgesellschaft (KG) in eine

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  • FG Hessen, 09.11.2010 - 5 K 3252/05

    Gewährung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei Veränderung

    Diese Vermutung kann der Steuerpflichtige dadurch widerlegen, dass er Tatsachen dartut und nachweist, die einen anderen Geschehensablaufmöglich erscheinen lassen (BFH-Urteile vom 16. Januar 1991 II R 38/87, BStBl. II 1991, 374; vom 16. Januar 1991 II R 44/87, BFH/NV 1992, 132; vom 13. Mai 1992 II R 123/89, BFH/NV 1993, 50 und vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BStBl. II 1997, 87).

    Der BFH hat in mehreren von ihm entschiedenen Streitsachen einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Grundstücksübertragung und der Verringerung der gesamthänderischen Beteiligung bei einem dazwischen liegenden Zeitraum von drei, sieben bzw. neun Monaten bejaht, so dass bei dem im Streitfall dazwischen liegenden Zeitraum von nur 2 Monaten der zeitliche Zusammenhang ohne weiteres zu bejahen ist (BFH-Urteile vom 16. Januar 1991 II R 38/87, BStBl. II 1991, 374; vom 16. Januar 1991 II R 44/87, BFH/NV 1992, 132; vom 13. Mai 1992 II R 123/89, BFH/NV 1993, 50 und vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BStBl. II 1997, 87).

  • BFH, 10.07.1996 - II R 33/94

    Grundstück - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Zeitpunkt der Einbringung -

    Die Voraussetzungen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 liegen deswegen u. a. in den Fällen nicht vor, in denen - wie im Streitfall - der Einbringende entsprechend einem im Einbringungszeitpunkt bereits bestehenden Plan im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen bzw. sich durch eine beabsichtigte Neuaufnahme von Gesellschaftern die vermögensmäßige Beteiligung verringern soll (vgl. zuletzt BFH-Urteile in BFHE 163, 246, BStBl II 1991, 374, sowie vom 16. Januar 1991 II R 44/87, BFH/NV 1992, 132, und vom 13. Mai 1992 II R 123/89, BFH/NV 1993, 50).
  • FG Köln, 25.04.2001 - 5 K 3080/98

    Steuerfreistellung bei Übergang des Grundstücks auf eine Gesamthand und

    Dasselbe gilt für die Fälle, in denen der Einbringende entsprechend einem bereits im Einbringungszeitpunkt bestehenden Plan im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen soll oder sich durch eine beabsichtigte Neuaufnahme von Gesellschaftern die vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters verringern soll (vgl. zuletzt BFH-Urteile in BStBl II 1991, 374 sowie vom 16.01.1991 II R 44/87, BFH/NV 1992, 132 und vom 13.05.1992 II R 123/89, BFH/NV 1993, 50).
  • FG Sachsen, 05.06.2002 - 2 K 2283/98

    Planmäßige Verringerung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden

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  • FG Sachsen, 05.06.2002 - 2 K 2282/98

    Umfang der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer bei nachträglicher Veränderung der

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  • FG Sachsen-Anhalt, 05.06.2002 - 2 K 2283/98

    Planmäßige Verringerung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden

    Dasselbe gilt für die Fälle, in denen der Verkäufer entsprechend einem bereits im Einbringungszeitpunkt bestehenden Plan im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen soll oder sich durch eine beabsichtigte Neuaufnahme von Gesellschaftern die vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters verringern soll (vgl. BFHE 181, 344 ; BFHE 163, 246; BFH/NV 1993, 50; BFH/NV 1992, 132).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.06.2002 - 2 K 2282/98

    § 5 Abs. 2 GrEStG : Zum Umfang der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer bei

    Dasselbe gilt für die Fälle, in denen der Verkäufer entsprechend einem bereits im Einbringungszeitpunkt bestehenden Plan im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen übertragen soll oder sich durch eine beabsichtigte Neuaufnahme von Gesellschaftern die vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters verringern soll (vgl. BFHE 181, 344 ; BFHE 163, 246; BFH/NV 1993, 50; BFH/NV 1992, 132).
  • FG München, 19.05.2004 - 4 K 4611/01

    § 5 Abs. 2 GrEStG i.V. zu § 5 Abs. 3 GrEStG - Anteilige Steuerbefreiung bei

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